Rutschgefahr mit Winterreifen?

Wenn man gemeinhin von der „Winterreifen-Pflicht“ spricht, denkt man zu allererst an eine geeignete Bereifung während der Wintermonate. Sommerreifen gehören im Winter auf kein fahrendes Auto. Das ist klar. Die Geschichte mit der „geeigneten Bereifung“ hat aber auch eine andere Seite: Winterreifen und Winterräder gehören im Sommer eben auch auf kein Auto. Und das nicht nur wegen einer deutlich stärkeren Abnutzung der Winterpneus im Sommer, sondern auch aus handfesten Gründen der eigenen und der Straßenverkehrs-Sicherheit. Das will jetzt zumindest Continental herausgefunden haben.
 
Der deutsche Hersteller von Markenreifen hat in eigenen Tests den Bremsweg eines 100 km/h schnellen Fahrzeugs mit Winterreifen und mit Sommerreifen ermittelt (bei einer Außentemperatur von 20 Grad). Das Ergebnis: Das Auto mit Sommerreifen kam nach 37,5 m zum Stehen, der PKW mit Winterreifen erst nach ca. 50 m. Das sind 12,5 m mehr!
 

Angesichts dieses signifikanten Unterschieds sei darauf verwiesen, dass der umgangssprachlich als „Winterreifenpflicht“ bekannte Paragraph 2 Abs.3a der StVO zwar „nur“ eine geeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen verbindlich vorschreibt – Autofahrer sollten aber natürlich im Sinne von „ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht“ (§1 Abs.1 StVO) auch im Frühjahr und Sommer auf eine geeignete Bereifung achten.
 
Deshalb gilt: Herunter mit den Winterschlappen, wenn es draußen grünt und blüht.

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